GemeinschaftseigentumAllgemeine Verfahrensgrundsätze
Der Richter soll mit den Beteiligten in der Regel mündlich verhandeln
und hierbei darauf hinwirken, dass sie sich gütlich einigen. |
|
Da
Wohnungseigentümergemeinschaften unauflöslich sind, ist dies
besonders fatal. Dabei geht es nicht so sehr um Routineaufgaben oder feststehende
Gebühren, sondern um größere Posten, beispielsweise anstehende
Renovierungsarbeiten. dabei handelt es sich um die Besitzanteile an Keller,
Dachboden, Balkon, Garage etc. Dabei könne offenbleiben, ob Mängel
bestünden und ob die Kläger berechtigt seien, hieraus Rechte
geltend zu machen. Dabei können sowohl Benutzungsregelungen für
das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentums getroffen werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||
|
||
|
||
| Ein Wohnungseigentümer, der einer
Maßnahme nach Absatz nicht zugestimmt hat, ist nicht berechtigt, einen
Anteil an Nutzungen, die auf einer solchen Maßnahme beruhen, zu beanspruchen;
er ist nicht verpflichtet, Kosten, die durch eine solche Maßnahme
verursacht sind, zu tragen. Einberufung, Vorsitz, Niederschrift Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahre einberufen. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Eine Änderung der Teilungserklärung kann nur mit 100% tiger Zustimmung aller Mitglieder errungen werden. Eine Aufteilung in GEMEINSCHAFTSEIGENTUM kann nur mit einer behördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung für die einzelnen Wohnungen des Gebäudes erfolgen. Eine Balkonsanierung betrifft regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen werden. Eine Beeinträchtigung kann insbesondere dann vorliegen, wenn es infolge der durchgeführten Maßnahme später zu Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern kommen kann, ob die bauliche Veränderung Ursache für Schäden am Gemeinschaftseigentum ist oder nicht. eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des Absatz vorliegen. eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des Absatzes vorliegen. Eine Dachsanierung reißt dann ein Riesenloch ins gemeinsame Budget; wird ein Miteigentümer zahlungsunfähig, so müssen die anderen gesamtschuldnerisch für ihn haften, also seine Kosten tragen. Eine Dachterrasse, die von allen Wohnungseigentümern genutzt werden darf, gehört zum Gemeinschaftseigentum. Eine Duldungsverpflichtung muss im Titel bereits so präzisiert sein, dass sie ihrem Inhalt und Umfang nach aus dem Titel selbst unzweideutig entnommen werden kann. Eine ebenerdige Terrasse gehören zum Gemeinschaftseigentum. Eine endgültige Aufhebung oder Änderung dieser Zweckbestimmung ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer möglich. Eine endgültige Aufhebung oder Änderung dieser Zweckbestimmung ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer möglich. Eine Instandsetzung umfasst auch die Erneuerung im Sinne einer Ersatzbeschaffung einzelner Teile des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums. |
||
| Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. Hat die Gemeinschaft unangefochten mit Mehrheit beschlossen, dass nichtgenehmigt angebrachte Parabolantennen zu beseitigen seien, so kann sich ein Eigentümer später nicht darauf berufen, der ausländische Mieter seiner Wohnung benötige die Antennenanlage zum Empfang von Sendern aus seinem Heimatland. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen aus den Bauträgerverträgen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums durch Beschluss zur Verwaltungsangelegenheit gemacht und führen gleichwohl verschiedene Wohnungseigentümer einzelne Prozesse gegen den Bauträger und vergleichen sich wegen vorhandener Mängel am Gemeinschaftseigentum auf eine Reduzierung des Kaufpreises, so kann die Gemeinschaft nach § 816 Absatz 1 Satz 1 BGB jedenfalls die Anteile der Erwerbspreisreduzierung, die nachweislich im Hinblick auf das mangelhafte Gemeinschaftseigentum erstritten worden sind, vorschussweise zu den voraussichtlichen Kosten der ordnungsgemäßen Erstherstellung voraus verlangen (Kammergericht, Beschluss vom 07 01 2004, Aktenzeichen 24 B 210/02). |