Aufsichtspflicht

Entscheidend ist, was verständige Eltern im Lichte vernünftiger Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch das Kind abzuwenden.
Entsprechend ist auch für die Frage, ob und inwieweit eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegeben ist, weil sie ihr Kind mit einem Fahrrad außerhalb des elterlichen Gesichtskreises fahren lassen, nicht auf bestimmte Altersgrenzen zur Bestimmung der Verkehrsreife des Kindes, sondern auf die individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes in Verbindung mit den konkreten Umständen des Einzelfalles abzustellen (OLG Münster, MDR 2000, 1374). Entwicklung, Fähigkeiten, Unvorsichtigkeit, Schusseligkeit, Neigung zu Unfug oder Gewalttätigkeit etc. Er brach sich den Oberschenkel. Er forderte den Schulsenator auf, genau zu prüfen, inwieweit die dort tätigen Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern vernachlässigt haben.
Er forderte die zuständigen Bauprüfabteilungen der Bezirke dazu auf, ihre Aufsichtspflicht auch zu erfüllen.

Er wirft dem Vater vor, seine Aufsichtspflicht verletzt und gleichzeitig seine Kompetenzen überschritten zu haben.
Er wollte allerdings nicht - so die Bundesrichter -, diese Regelung auch auf den ruhenden Verkehr, also auf geparkte Kraftfahrzeuge, ausdehnen.
Er zeigte sich bestürzt über die Zustände: Er, sein Zwillingsbruder und einem Klassenkameraden fuhren ein Wettrennen mit Kickboards. Erfolgreich? Ergebnis: Erhält die Lehrkraft durch die Aufsicht auf diesem oder anderem Wege Hinweise auf eine unzulässige Nutzung, müssen intensivere Aufsichtsmaßnahmen angekündigt und im Fall weiterer Verstöße durchgeführt werden.

... ist jetzt für Sie da !
Home | Impressum
  :: Rechtsberatung zur Aufsichtspflicht!



 
 
 
 
 

 
:: Hinweise:
- Allgemeine Hinweise
- Wie bereite ich ein Beratungsgespräch vor?
- Fair geht vor!
 
:: Info:

78 % der Gespräche sind kürzer als 10 Minuten:

 
:: Weitere Infos:
 

Aufsichtspflicht

Gemeinschaftseigentum

Kaufvertrag

Mahnbescheid

 
 
 
 

Für Aufregung sorgte eine Aussage, der den Eltern des getöteten Kindes vorgeworfen hatte, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben.
Für das Internet gelten insoweit – von Ausnahmen abgesehen – keine besonderen Verantwortlichkeitsregeln für Lehrkräfte. Für das pflichtwidrige Verhalten seines Angestellten hafte auch der Heimbetreiber. Für den Hinweg beziehungsweise Rückweg von zu Hause zur Gruppenstunde besteht keine Aufsichtspflicht. Für den Inhalt der Aufsichtspflicht macht dies keinen Unterschied. Für den Jugendleiter ist wichtig, dass er sich im Vorfeld Gedanken macht und die Gruppenstunde, das Programm beziehungsweise die Ferienfahrt entsprechend plant und organisiert. Für den Jugendleiter/die Jugendleiterin bedeutet das aber auch: Für den Nachhauseweg kann im Grundsatz nichts anderes gelten.
Für den Unfallgeschädigten hat dies zur Folge, dass er in der Regel etliche Jahre warten muss, bis der Unfallverursacher über eigenes Einkommen verfügt und den Schaden bezahlen kann. Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Für die Eltern von ausländischen, straffällig gewordenen Jugendlichen versuchen vor allem bayerische Behörden Ausweisungen zu erwirken.
Für die sorgfältige Auswahl lassen sich keine allgemein gültigen Regeln aufstellen.
Für die Zeit vor Öffnung und nach Schließung des Kindergartens übernimmt die Leiterin keine Verantwortung. Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.

 

Aufsichtspflicht

Für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht lassen sich vier Pflichten unterscheiden, die nicht isoliert zu sehen sind, sondern ihren Sinn nur im Gefüge des gesamten Systems erfüllen.
Für freie Mitarbeiter an öffentlichen Erwachsenenbildungsstätten besteht keine Aufsichtspflicht. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Ganz allgemein nimmt das persönliche Maß der Aufsichtspflicht zu. Ganz oben in der Skala finden sich weibliche Täter logischerweise auch dort, wo sie ihre Mutterrolle spielen: Gegen den Rektor der Schule sowie seinen Stellvertreter soll Anklage wegen Verletzung der Aufsichtspflicht erhoben werden.
Erhöhte Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind auch zu stellen, wenn ein Kind beispielsweise zu aggressivem Verhalten neigt oder die eigenen Fähigkeiten sehr überschätzt. Erklären die Personensorgeberechtigten (möglichst schriftlich) ausdrücklich, dass ihr Kind den Heimweg nunmehr alleine zurücklegen könne und sie es demzufolge nicht mehr abholen, so trifft eine eventuelle zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit für hierdurch entstehende Unfälle allein die Eltern und nicht die Tageseinrichtung oder ihr Personal. Ermahnung und Verwarnung aussprechen (Gelbe Karte) Strafen und Konsequenzen einleiten (Rote Karte) Wird dem Mitarbeiter eine strafbare Handlung vorgeworfen, so ist der einzelne konkrete Sachverhalt entscheidend. Erst ab einem Alter von sieben Jahren.
Erst recht darf Kindern wegen der damit verbundenen geringeren Gefahren das Rad fahren in einem Freizeit- und Spielgelände gestattet werden.

Eine Aufsichtspflichtverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren gänzlich ohne Kontrolle gelassen werden.
Eine Aufsichtspflichtverletzung läge nicht. Eine Aufsichtspflichtverletzung sei auch, so die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg weiter, nicht darin zu sehen, dass der neunjährige Sohn gelegentlich beim Fahrradfahren Unsicherheiten gezeigt habe. Eine Aufsichtspflichtverletzung sei ihnen nicht vorzuwerfen, da ihr Sohn bereits seit 1999 mit seinem Fahrrad sicher umgehen könne und er von ihnen auch daraufhin kontrolliert worden sei, dass er die von ihnen beigebrachten Verkehrs- und Verhaltensregeln beachte. Eine Aufsichtspflichtverletzung und damit auch eine Haftung des Jugendleiters nach den Vorschriften der §§ 823, 832 BGB setzt immer ein Verschulden des Jugendleiters bei Wahrnehmung der Aufsichtspflicht voraus. Eine Belehrung über die Aufsichtspflicht hat zu erfolgen.
Eine Betreuerin sagte lediglich, man habe die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Eine der Erzieherinnen des Kindergartens hielt sich regelmäßig in der Nähe der Eingangstür im Hausinneren auf, um die Kinder in Empfang zu nehmen.
Eine derartige Verpflichtung besteht nur, wenn eine konkrete Gefahr besteht, dass das Kind ansonsten Schaden anrichtet. Eine Erzieherin darf nicht überfordert werden, indem von ihr verlangt wird, auf Dauer eine zu große Gruppe oder in gefährlichen Situationen zu viele Kinder zu betreuen.
Eine Frau hatte einem ihr gut bekannten 4jährigen Kind von der anderen Straßenseite aus etwas zugerufen.
Eine Haftpflichtversicherung wird sicherlich keine Schäden übernehmen, die vorsätzlich begangen wurden.
Eine Haftung bei selbständigen Unternehmungen, die nicht von den Mitarbeiter / innen angesetzt sind, übernimmt der / die Erziehungsberechtigte selbst. Eine Haftung des Kindes besteht nicht; die Mutter hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Eine Haftung für fremdes Verschulden gibt es hierbei also nicht. Eine Haftung für fremdes Verschulden? Eine mit einer Geschwindigkeit von circa 30 km/h herannahende Autofahrerin konnte einen Zusammenstoß mit dem Kind nur durch eine starke Ausweichbewegung verhindern. Eine Mutter besuchte eine Apotheke und ließ ihren zweijährigen Sohn kurz los, um eine Kinderkarre durch die Tür zu schieben.
Eine Mutter, die auf dem Küchentisch ein zum Kartoffeln schälen benutztes Messer liegen lässt und aus dem Raum geht, obwohl neben dem Tisch ihr 5-jähriger Sohn mit einem anderen Kleinkind spielt, verletzt ihre Aufsichtspflicht und haftet daher für den entstandenen Schaden, der dadurch entsteht, dass ihr Sohn dem Spielkameraden mit dem Messer eine Stichverletzung zufügt. Eine Neuanordnung der Computertische zum Zwecke einer besseren visuellen Überwachung der Bildschirme kann dies unterstützen.

Die grundsätzlich gefahrlose Benutzbarkeit des Weges kommt deutlich auf den in den Strafakten befindlichen Lichtbildern, insbesondere Nummer 7 und Nummer 9, zum Ausdruck. Die Gruppe A und die Gruppe B (jeweils etwa 20 Kinder) spielen unter Aufsicht ihrer beiden Erzieherinnen auf dem Spielplatz des Kindergartens. Die Haftpflicht-Versicherung leistet auch dann für die Abwehr dieser unberechtigten Forderung. Die Haftung begründet sich allerdings im Rahmen der eigenen Aufsichtspflicht. Die Haftung müssen Bademeister oder Lehrer übernehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Die haftungsrechtlichen Unterschiede zwischen angemeldeten Kindern und Besuchskindern sind im Ergebnis dementsprechend gering. Die Hausratversicherung zahlt aber nur dann, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Die hinterherfahrenden Eltern konnten den Unfall, bei dem die gestürzte Frau zu schwerem Schaden kam, nicht verhindern.
Eine private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie abzuschließen, ist also in jedem Fall ratsam. Eine realistische Selbsteinschätzung ist notwendig, denn wer Aufgaben übernimmt, denen er nicht gewachsen ist, verletzt damit schon die Aufsichtspflicht bei Übernahme der Aufgabe. Eine solche Gängelei könne von einer Aufsichtsperson nicht verlangt werden.
Eine ständige Anwesenheit kann dabei nicht in jedem Fall, wohl aber bei Kindern bis zu 5-6 Jahren gefordert werden.
Eine übervorsichtige Gängelei, die das Kind in seiner Entwicklung zu einer selbständigen Persönlichkeit hemmen würde, wird den Eltern nicht abverlangt. Eine Verantwortlichkeit der Lehrkraft aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen aktiven Handlung dürfte nur selten in Betracht kommen.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Lehrer lag nicht vor. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.

Die Jugendleiter können daher meist aus einer Mehrzahl an Reaktionsmöglichkeiten diejenige auswählen, die ihrer subjektiven Ansicht nach am besten der jeweiligen Situation angemessen ist. Die junge Mutter hat die Kindergärtnerin verklagt - wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht. Die Kinder begaben sich auch immer auf dem kürzesten Weg in den Kindergarten.
DIe Kinder spielen mit dem Telefon. Die Kindergärtnerin sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben Die Polizei prüft, ob Betreuer des Mädchen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Klage wurde abgewiesen.
Die Klage wurde vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen (6 U 92/99). Die Klägerin beantragt nunmehr, die Beklagten zu und zu als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 2 539,38 DM nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Diskont-Überleitungsgesetzes seit 21 04 2001 zu zahlen.
Die Klägerin behauptet, der Sohn der Beklagten sei mit hoher Geschwindigkeit unachtsam aus dem Fußweg auf die Fahrbahn herausgefahren.
Die Kriminalstatistik 1998 weist aus - wie auch in den Jahren zuvor -, daß die Kinder- und Jugendkriminalität weiter zugenommen hat. Die kriminelle Entwicklung hat ganz eng mit der familiären Situation zu tun. Die Kripo hat die Ermittlungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht aufgenommen.
Die Lehrkraft ist verpflichtet, Schaden von den Schülerinnen und Schülern abzuwenden und darüber zu wachen, dass auch die Schülerinnen und Schüler keine Schäden verursachen und keine Straftaten begehen.
Die Lehrkraft muss aufgrund der ihr obliegenden Aufsichtspflicht die Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung des Internets im Rahmen des Unterrichts (als Thema oder Lehrmittel) beaufsichtigen.

Die Lehrkraft sei nur für die Schüler und die an den Spielen teilnehmenden Kinder verantwortlich gewesen.
Die meiste Zeit seines Lebens ist er schwer behindert, weil Erzieherinnen bei seinem Teich-Unfall ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Der Jugendleiter hat insgesamt den Eindruck zu vermeiden, daß Verbote zum Selbstzweck werden.
Der Jugendleiter hat sich daher stets zu vergewissern, ob diese von den Aufsichtsbedürftigen auch verstanden und befolgt werden.
Der Jugendleiter hat sich durch Beobachtungen, ggf. Der Jugendleiter muß aber ständig wissen, wo die Gruppe ist und was die Teilnehmer gerade tun. Der Jugendleiter sollte stets folgende Fragen mit JA beantworten können: Der Junge lief hinter die Verkaufstheke, wo ein Bonbonglas stand. Der Junge sei jahrelang an den Verkehr gewöhnt und in der Lage, daran teilzunehmen.
Der Kindergarten muss in diesem Fall aber weiterhin die Beaufsichtigung des Kindes übernehmen beziehungsweise sicherstellen.
Der Kindergartenleiterin kommt in diesem Kontext eine besondere Bedeutung zu, da sie als Vorgesetzte beispielsweise verpflichtet ist, neu eingestellte Mitarbeiterinnen in die Aufsichtsführung einzuweisen sowie generell ihr Personal auf Gefahren aufmerksam zu machen, beratend und unterstützend hinsichtlich der Aufsichtsführung zu wirken und bei Pflichtverletzungen einzugreifen.
Der Klägerin steht gegen die Beklagten zu und zu ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 832 Absatz 1, 823 BGB wegen Verletzung der Aufsichtspflicht über ihren 6-jährigen Sohn zu. Der Kraftfahrer hätte aber für einen dem Sohn entstandenen Schaden einstehen müssen, weil der Unfall nicht durch höhere Gewalt im Sinne des § 7 Absatz 2 StVG verursacht worden sei. Der Kraftfahrer, der ein Ausweichmanöver vorgenommen hatte, habe auch keinen Aufwendungsersatz für ein mögliches Handeln aus der Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 667, 638, 670 BGB. Der Mitarbeiter muss aber den Entlastungsbeweis zu führen.
Der Motorradfahrer hatte allerdings einen erheblichen Schaden an seinem Motorrad, außerdem wurde er verletzt und konnte wochenlang nicht arbeiten.
Der Mutter wird vorgeworfen, sie habe unter Druck des Lebensgefährten gehandelt als sie ihre Aufsichtspflicht verletzte. Der Nachbar kann keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Der neunjährige Sohn fuhr allein mit dem Fahrrad auf einer öffentlichen Straße. Der neunjährige Sohn hätte bereits die Verkehrsregeln beim Verkehrsunterricht in der Schule kennen gelernt. Der Neuregelung in § 828 Absatz 2 BGB habe der Gesetzgeber für die alle Altersgruppen von 7 bis 10 Jahren die Haftung für die Aufsichtspflichtige von Eltern nicht verschärfen wollen.
Der Passus könnte etwa folgendermaßen lauten: Der pauschale Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder ist also viel zu weit gegriffen.
Der Schüler behauptet, zu spät eingeliefert worden zu sein. Der Senat hat auch mehrfach dargelegt, daß sich der Umfang der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen richtet. Der Senat konnte sich jedoch davon überzeugen, dass die Mutter ihrer allgemeinen Pflicht zur Aufsicht, Belehrung und Ermahnung ihres Sohnes nachgekommen war und sich nach Kräften bemüht hatte, zur Bewältigung der schulischen Probleme beizutragen.
Der Senat legt dar, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder gerade im Hinblick auf die Belehrung über die Gefahren des Feuers und die Überwachung im Umgang mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen seien.
Der Sohn der Beklagten ist ohne anzuhalten von dem Gehweg auf die Straße Am neuen Wald gefahren und hat dabei das Vorfahrtsrecht des Pkws missachtet. Der Sohn der Beklagten zu und zu hat durch eine unerlaubte Handlung das Eigentum der Klägerin an ihrem Pkw widerrechtlich verletzt. Der Sohn des Beklagten war zum Unfallzeitpunkt fast sieben Jahre alt, er befuhr das Marienberggelände auch nicht allein, sondern unter Aufsicht seines Vaters. Der Sohn war – gemeinsam mit anderen Jugendlichen – kurz nacheinander in zwei Ferienhäuser eingebrochen und hatte dort Brände gelegt. Der Sturz stelle deshalb eine Aufsichtsverletzung der Eltern dar. Der Träger des Kindergartens hatte die Verpflichtung zur Aufsicht von den Eltern hierfür nicht übernommen.
Der Träger ist für die Auswahl der zur Erfüllung der Aufsichtspflicht notwendigen Betreuer verantwortlich. Der Umfang der gebotenen elterlichen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen.

Das OLG sah jedoch keine Aufsichtspflichtverletzung auf Seiten der Lehrer. Das Opferrisiko der über 60jährigen ist sogar leicht rückläufig. Das Rad, mit dem der Unfall passiert sei, habe er seit einem Jahr benutzt fahre sehr viel mit dem Fahrrad; mit seinem Vater, dem Beklagten, mache er viele Radausflüge. Das Recht und die Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen ist Ausdruck des Personensorgerechts der Eltern (§ 1631 BGB). Das Rechtsamt des Bezirkes untersucht nun, ob die Aufsichtspflicht für die Minderjährigen verletzt wurde. Das richtet sich nach verschiedenen Faktoren.
Das Schulrecht gehört zu den klassischen Gesetzgebungskompetenzen der Länder. Das Strafmündigkeitsalter hat der Gesetzgeber auf das 14 Lebensjahr festgelegt und haftungsrechtlich verantwortlich ist ein Kind ab dem siebten Lebensjahr, je nach Einsichtsfähigkeit des Kindes nimmt die Aufsichtspflicht der Eltern und deren Haftung ab. Das Strafrecht wird nach Anzeige der Eltern oder der Polizei vom Staatsanwalt wahrgenommen (strafrechtliche Haftung).
Außerdem kann es vorkommen, dass unvorhergesehene gefahrerhöhende Umstände eintreten (beispielsweise eine Erkrankung des Kindes, ein starker Schneesturm oder erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Grund einer Umleitung). Außerdem muß er die Besonderheiten der örtlichen Umgebung kennen, also alle Umstände, die in der örtlichen Umgebung des Aufenthaltes der Gruppe wurzeln, sei es, daß diese Umstände vom Jugendleiter beziehungsweise der Gruppe beeinflußt werden können oder nicht, beispielsweise : Ausserdem müsse ihm das Gefühl vermittelt werden, dass die Einhaltung dieser Anweisung überwacht werde. Außerdem seien die Krankheitsverläufe der beiden Betroffenen sehr verschieden gewesen.
Außerdem soll die Ausweisung von ausländischen Eltern erlaubt werden, die ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Außerdem wären auch alle anderen Familienmitglieder durch die Strafe betroffen und müßten sich finanziell einschränken.
Ausübung der Aufsichtspflicht Nun kommen wir eher zum praktischen Teil, wie denn die Ausübung der Aufsichtspflicht konkret aussehen kann. b) Zum radfahrerischen Können ihres Sohnes hat die Zeugin . befahrenen Weges weist nur ein leichtes Gefälle auf. Befragungen, einen raschen persönlichen Eindruck der Anvertrauten sowie darüber zu verschaffen welchen Gefahren die Aufsichtspflichtigen während der Veranstaltung ausgesetzt sind.
Bei einer großen Gruppe, bei vielen Gefahrenquellen und jüngeren Kindern ist der Aufwand hierfür sicherlich um einiges höher. Bei einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht können der Veranstalter und der Mitarbeiter zivilrechtlich haftbar oder strafrechtlich verantwortlich (§823 BGB) gemacht werden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit dürfte der Schaden i. Bei Ferienfahrten besteht die Aufsichtspflicht grundsätzlich rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag. Bei Ferienfreizeiten ist je nach Inhalt der geplanten Freizeit von den Eltern zu klären, ob das Kind auch gesundheitlich in der Lage ist an der Freizeit teilzunehmen.
Bei Gesundheitsschädigungen und bei Tod sind in der Regel Schmerzensgeld oder eine Rente zu bezahlen.
Bei Hortkindern ist die Frage des Heimweges insgesamt sehr viel weniger problematisch. Bei jüngeren Kindern hat sich der Jugendleiter durch Nachfragen zu versichern, ob seine Hinweise verstanden wurden, ggf. Bei Kindergartenkindern ist, soweit nicht ausdrücklich eine andere Absprache getroffen wurde, angesichts des Alters der Kinder und dessen, was üblich ist, von einer stillschweigenden Vereinbarung auszugehen, dass nur die Übergabe an eine autorisierte Abholperson ordnungsgemäß ist. Bei kleineren Kindern wird man das Hantieren mit Werkzeug erklären und vormachen.
Bei Kleinkindern neigen die Gerichte zu einer skeptischen Beurteilung der Verkehrstüchtigkeit. Bei Minderjährigen Vertretern wäre eine Einverständniserklärung/Zustimmung der Eltern ratsam. Bei mittlerer Fahrlässigkeit dürfte es eine Verteilung des Schadens geben.