Aufsichtspflicht
Dann sollte der andere Elternteil
beziehungsweise die Eltern, notfalls das Jugendamt oder die Polizei, eingeschaltet
werden.
Dann übernehmen eben die Schwimmmeister bzw Bademeister die Aufsichtspflicht.
Daran ändere auch die Neuregelung des § 828 Absatz 2 BGB nichts.
Darauf machen ARAG Experten aufmerksam und verweisen auf einen Fall, bei
dem ein fünfjähriges Mädchen auf ihrem Fahrrad eine entgegenkommende
Radlerin auf dem Radweg zu Fall brachte, weil sie zu weit links gefahren
war. Daraufhin lief der Junge auf sie zu und geriet vor ein Auto. Darin
ist eine sogenannte Parenting order enthalten, die Eltern zum Besuch eines
Erziehungskurses verpflichtet. Darüber hinaus hätte der Betreuer
bedenken müssen, dass die Kinder der Versuchung nicht widerstehen
würden, die Fenster aufzumachen, obwohl er sie davor gewarnt habe.
Das Alter des Kindes ist ebenso entscheidend wie der individuelle Entwicklungsstand.
Das Ausführen des lebhaften Hundes habe bei der damaligen Schneeglätte
das Mädchen überfordert. Das bedeutet beispielsweise, dass sich
die Erzieherin bei der Aufnahme eines Kindes über eventuelle Behinderungen,
Gesundheitsschäden, Allergien und andere Risiken informieren beziehungsweise
von den Eltern darüber unterrichtet werden muss, dass sie ihr unbekannte
oder noch wenig bekannte Kinder (Neuaufnahmen) mehr im Auge behalten muss
als Kinder, deren Verhalten sie aufgrund ihrer Vorerfahrungen mit ihnen
gut abschätzen kann, dass sie einen unreifen, entwicklungsverzögerten
Fünfjährigen mehr beaufsichtigen muss als ein gleichaltriges,
aber sehr selbständiges oder sehr gehorsames Kind. Das bedeutet,
dass sie nur dann für von ihnen verursachte Schäden aufkommen
müssen, wenn sie die notwendige Einsicht in ihr Verhalten hatten.
Das Benehmen des Kindes war keinesfalls untypisch und damit nicht fernliegend,
so dass die Eltern mit einem derartigen Verhalten ihrer Tochter durchaus
rechnen mussten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem diese Sachen geregelt sind, kennt
drei Stufen der Deliktfähigkeit.
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78
% der Gespräche sind kürzer
als 10 Minuten:

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Den
Jugendleitern obliegt es, den Kindern zum Umgang mit Gefahrensituationen
brauchbare Handlungs- beziehungsweise Reaktionsmuster aufzuzeigen und
eigene Erfahrungen zu verschaffen.
Den Kindern in der Hortgruppe einer Tageseinrichtung ist es erlaubt, Freunde
mit in die Einrichtung zu bringen.
Den Träger trifft kraft Gesetzes keine Verantwortung für den
Heimweg. Den Verantwortlichen wird darin zur Last gelegt, nicht nur ihre
Aufsichtspflicht verletzt, sondern die gefährlichen Ursachen selbst
festgelegt zu haben.
Den Verbotsschildern nach liegt die Haftung für die entstandenen
Schäden in solchen Fällen bei den Eltern. Denn der streitgegenständliche
Verkehrsunfall beruht auf einem verkehrswidrigen Verhalten des Kindes.
Denn die Beklagten zu und zu haben nicht im ausreichendem Maße die
Einhaltung des verkehrsrichtigen Verhaltens ihres Sohnes im Straßenverkehr
überwacht und damit ihre gesetzliche Aufsichtspflicht (§§
1626, 1631 BGB) verletzt. Denn die Bundesregierung ist ihrer Aufsichtspflicht
nicht nachgekommen.
Denn die Fensterflügel öffneten sich nach außen.
Denn gerade diese beiden Punkte erfordern des Nachts erhöhte Aufmerksamkeit
um sich nicht später mangelhafte Aufsichtspflicht vorwerfen zu lassen.
Denn im Nebenzimmer habe sich eine zweite Betreuerin aufgehalten, die
die Kinder auf die Toilette hätte begleiten können.
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Aufsichtspflicht
Nach Aussagen der Polizei
drohe der Mutter des Dreijährigen voraussichtlich keine Anzeige
wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht, weil sie sofort versucht
habe, ihrem Kind zu helfen, so eine Beamtin. Münchner Ausländerbehörde
verfügt in zwei sich ergänzenden Verfügungen die
Ausweisung von straffälligen Kindernsowie deren Eltern wegen
gröblicher Verletzung der Aufsichtspflicht. Muss das Kind regelmäßig
Medikamente einnehmen? Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
angezeigt Sie prüft, ob die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt
hat und sie somit eine Schuld an dem Sturz ihres Kindes trifft.
Nach Angaben der Zeugin hatte . Nach Ansicht des Gerichts hätten
die Betreuer die Belehrung jedoch auffrischen und den Ausgang zeitlich
begrenzen müssen.
Nach § 171 StGB - Vernachlässigung der Fürsorge-
und Erziehungspflicht - kam der Richter zu seinem Urteil. Nach §
832 des bürgerlichen Gesetzbuches sind Eltern grundsätzlich
zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den ihre Kinder Dritten
zugefügt haben, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzten.
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Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Das Ergebnis: das Erkennen vorhersehbarer Gefahren und die Bemühung,
das Kind vor vorhersehbaren Gefahren zu schützen.
Das fördert nicht gerade den Familienfrieden.
Das Gericht betont ebenso wie der Bundesgerichtshof in einer ein fünfjähriges
Kind betreffenden Entscheidung ausdrücklich, dass es wegen des
bevorstehenden Schulbesuchs und der mit dem Schulweg verbundenen Gefahren
oft zweckmäßig sein wird, die Kinder langsam daran zu gewöhnen,
sich auch ohne ständige Überwachung in ihrem Verhalten auf
den Straßenverkehr einzustellen.
Das Gericht entschied auf Verletzung der Aufsichtspflicht in einem
Fall, in dem ein sechsjähriges Kind mit seiner Spielzeugpistole
durch einen geladenen Holzstab einem gleichaltrigen ins Auge geschossen
hatte, so dass dieser dauerhaft sein Augenlicht auf einer Seite verlor.
Das Gericht gab der Mutter noch einen Rat mit auf den Weg. Das Gericht
geht dabei aber davon aus, daß Eltern ihre Kinder nicht ununterbrochen
fest im Auge haben können.
Das Gericht meinte, die Mutter hätte ihre Aufsichtspflicht dadurch
verletzt, dass sie sich nicht nahe genug an dem fahrradfahrenden Kind
aufgehalten habe. Das Gericht stellte nachdrücklich fest, dass
ein sechsjähriges Kind auf einem Kinderfahrrad nur dann ordnungsgemäß
beaufsichtigt werde, wenn sich die Mutter oder der sonst Aufsichtspflichtige,
in einer solchen Nähe zu dem Kind befindet, dass jederzeit durch
Zurufe oder auch notfalls körperlich eingegriffen werden könne.
Das Gericht verurteilte die Betreuer, den Schaden zu ersetzen, da
diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. |
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Denn insbesondere das schadensauslösende
Fehlverhalten eines nicht deliktsfähigen Kindes im Straßenverkehr
sei keine höhere Gewalt, denn es handele sich hierbei nicht
um ein völlig unvorhersehbares Ereignis. Denn trotz dieser
Vorschrift sei es erforderlich, dass Kinder im Alter von 7 bis 10
Jahren an eine eigenverantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr
herangeführt werden müssten.
Dennoch ist zu empfehlen, die Kinder während der Kindergartenzeit
nicht allein in den Verkehr zu lassen.
Dennoch prüfe die Kriminalpolizei, ob die Erzieherinnen die
Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu
empfehlen. |
Die Aufsichtsmöglichkeiten
umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das
Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden.
Die Aufsichtsperson hat Schaden von den Schülerinnen und Schülern
abzuwenden und darüber zu wachen, dass auch die Schülerinnen
und Schüler keine Schäden verursachen und insbesondere
keine Straftaten begehen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen
des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Die Aufsichtspflicht
der Eltern werde dabei zu sehr vernachlässigt und quasi jeder
Eigentümer eines Gartenteiches zu starken Schutzmaßnahmen
verpflichtet. Die Aufsichtspflicht hängt ab von Alter, Eigenart
und Charakter des Kindes sowie der Voraussehbarkeit des Schadens.
Die Aufsichtspflicht ist Bestandteil der Personensorge und obliegt
daher ursprünglich den Personensorgeberechtigten, also regelmäßig
den Eltern. Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge,
die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der
Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.
Die Aufsichtspflicht ist in einzelnen Ländern gesetzlich normiert
(beispielsweise § 62 des Niedersächsischen Schulgesetzes),
teilweise wird sie von den Schulgesetzen der Länder als existent
vorausgesetzt, ohne dass sie expliziert in den Gesetzestexten erwähnt
wird. |
Die folgende Schadenersatzklage
wurde mit der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht begründet.
Die folgenden Aussagen können somit nur als solch grobe Richtlinien
verstanden werden; maßgeblich sind immer die besonderen Umstände
der jeweiligen Situation, in der sich eine Aufsichtspflichtige befindet.
Die Frage, ob die jugendliche Mutter ihrer Aufsichtspflicht angemessen
nachgekommen sei, müsse schon heute mit Nein beantwortet werden,
heißt es. Die Frau fuhr voraus, das Kind radelte einige Meter
hinter ihr her. Die Frau stürzte, verletzte sich und forderte
von den Eltern Schadenersatz: Die Frau werde der Vernachlässigung
der Aufsichtspflicht sowie der fahrlässigen Tötung des
Mädchens verdächtigt, sagte ein Polizeisprecher. Die Frau
zog sich komplizierte Brüche zu, wofür sie von den Eltern
Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte. Die für das Klassenfest
Verantwortlichen seien jedoch nicht verpflichtet, auch noch die
teilnehmenden Familien ihrer Schüler und deren Verhalten zu
kontrollieren und zu überwachen.
Die für eine Verurteilung in diesem Fall erforderliche Garantenstellung
aus tatsächlicher Gewährübernahme verneinte das Landgericht
mit der Begründung, dass weder eine gesetzliche noch eine vertragliche
Pflicht aus einem irgendwie gearteten besonderen Vertrauensverhältnis
bestand, die Kinder sicher in den Kindergarten zu bringen.
die generelle Eignung zum Befahren der Strecke vorhanden.
Die geschädigten Autofahrer nahmen die Verantwortlichen des
Jugendlagers wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht auf Schadensersatz
in Anspruch. Die Geschädigten gehen leer aus. Die gleiche Verantwortlichkeit
trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag
übernimmt. Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen,
welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der
im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
Die große Strafkammer sprach die drei Angeklagten, zwei Kindergärtnerinnen
und einen Mitarbeiter, vom Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung
und Fahrlässigkeit frei. Die Großmutter kritisierte ferner,
dass auch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. |
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Wie wird die Erzieherin aufsichtspflichtig?
Zumutbarkeit der an die Fachkraft gestellten Anforderungen: Die Richter
entschieden mit Urteil, dass bei dreijährigen Kindern hohe Anforderungen
an die Aufsichtspflicht zu stellen sind, soweit es um die Verhinderung
von Brandschäden geht. Die Richter entschieden, dass die Frau
ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe und nicht haben müsse.
Die Richter warfen den Betreuern vor, ersichtlich keinerlei Vorstellung
davon gehabt zu haben, was die Jugendlichen in ihrer offenbar sehr
großzügig bemessenen Freizeit alles anstellen könnten.
Die unterschiedlichen Schulgesetze sehen auch eine selbstständige
Zuweisung von Aufsichtspflichten im Rahmen des Unterrichts vor, für
den die Lehrkräfte die unmittelbare pädagogische Verantwortung
tragen Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte. Die Verantwortlichen
seien ihrer Aufsichtspflicht kaum nachgegangen.
Die Verantwortlichkeit hierfür trifft ursprünglich den Einrichtungsträger.
Die Verantwortlichkeit richtet sich vielmehr nach den allgemeinen
Grundsätzen, die der Lehrkörper auch im Offline-Bereich
zu beachten hat. Die Verantwortung zur Aufsichtspflicht endet, wenn
der Aufsichtsbedürftige nach der Freizeit wieder seinen Eltern
übergeben wird. Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem
Gedanken, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder in
dessen Einwirkungsbereich sich eine solche befindet, die notwendigen
Vorkehrungen treffen muss, um Dritte vor etwaigen Schäden zu
bewahren.
Die Verkehrssicherungspflicht besteht gleichermaßen gegenüber
regulär angemeldeten und Probekindern einerseits sowie Besuchskindern
andererseits. Die Verletzung der Aufsichtspflicht als solche ist nicht
strafbar. Die Verletzung der Aufsichtspflicht an sich ist nicht strafbar.
Die Verletzung einer arbeitsvertraglich übernommenen Aufsichtspflicht
kann, je nach der Schwere der Pflichtverletzung, disziplinare Maßnahmen
des Arbeitgebers nach sich ziehen. |
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Droht der Abholer mit Gewaltanwendung,
muss sich das Kindergartenpersonal aber nicht dieser Gefahr aussetzen.
Durch die Festlegung klarer Zuständigkeiten soll vielmehr vor allem
verhindert werden, dass an den Übergangsstellen der Aufsichtsbereiche
Gefährdungssituationen für das Kind deswegen entstehen, weil sich
weder die Personensorgeberechtigten noch die Erzieherin verantwortlich fühlen.
Durch die Formulierung der entsprechenden Rechtsgrundlage - insbesondere
§ 832 BGB - hat der Gesetzgeber klargestellt, dass seines Erachtens
ein eingetretener Schaden in aller Regel auf unzureichende Aufsichtsführung
beruht. Durch Dienstbarkeiten kann im Grundsatz die Verkehrssicherungspflicht
auch Dritten gegenüber vom Eigentümer auf den Nutzungsberechtigten
verlagert werden.
Ebenso sind der Gruppe die Gründe für die Vertretung zu erläutern
und eindeutige Verhaltenshinweise zu geben.
Ein 5-jähriges Kind fährt in Begleitung seiner Mutter mit dem
Rad und beschädigt dabei das Auto des Nachbarn. Ein 5-jähriges
Kind hat sich von der Hand seiner Mutter losgerissen und ist auf die Straße
gerannt. Ein Autofahrer mußte ihm ausweichen und prallte dabei gegen
ein geparktes Fahrzeug. Ein Autofahrer wollte die Eltern eines sechs Jahre
alten Kindes auf Schadensersatz verklagen, da der sechsjährige Sohn
den Wagen des Mannes beschädigt hatte, als er mit seinem Fahrrad gegen
das parkende Fahrzeug des Mannes gestoßen war. Ein Beispiel: Ein bestimmtes
Lebensjahr, ab dem die Reifeentwicklung eines Kindes soweit fortgeschritten
ist, dass Verkehrsregeln beherrscht und jederzeit auch beherzigt werden,
kann zwar nicht allgemein für alle Kinder bestimmt werden.
Ein dreijähriges Mädchen riss sich von der Hand ihrer erwachsenen
Begleiterin los und rannte vom Gehsteig auf die Fahrbahn, um zu seiner Mutter
auf die gegenüberliegenden Straßenseite zu gelangen.
Eine Aufsichtspflichtverletzung des Beklagten käme demnach allenfalls
in Betracht, wenn festgestellt würde, dass das Befahren des Weges vom
Marienbuck herab in dessen unteren Teil den Sohn des Beklagten im Hinblick
auf dessen technisches Fahrkönnen überforderte und deshalb nicht
hätte gestattet werden dürfen. |
Eltern müssen auf ihre minderjährigen
Kinder aufpassen.
Eltern müssen ein sechs Jahre altes Kind nicht rund um die Uhr beaufsichtigen.
Eltern müssen ihre Kinder auf die Gefahr von Spielzeugwaffen (Pistolen,
Pfeil und Bogen) hinweisen, auch wenn das Kind solches Spielzeug gar nicht
besitzt. Eltern müssen nachfragen, was die Kinder machen und die Aufsichtspersonen
über bestimmte Eigenheiten des Kindes informieren.
Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ihre kleinen Kinder beim Einkaufsbummel
stets an der Hand zu halten.
Eltern sind nicht dazu verpflichtet, Kleinkinder in Geschäften stets
an der Hand zu führen.
Eltern sind zur Aufsicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern
und volljährigen Kindern, die wegen ihres geistigen oder körperlichen
Zustands Beaufsichtigung brauchen, verpflichtet (§ 832 BGB). Eltern
verletzen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr sechs Jahre altes Kind nicht
eindringlich auf die Gefahren hinweisen, die beim Umgang mit Spielzeugpistolen
insbesondere dann drohen, wenn an Stelle der zugehörigen Pfeile mit
Saugnäpfen Stöcke oder andere Gegenstände verwendet werden;
angesichts der Verbreitung und Beliebtheit solcher Spielzeugwaffen unter
Kindern gilt dies auch, sofern das Kind selbst solche nicht besitzt. Eltern
verletzen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr sechsjähriges Kind nicht
eindringlich auf die Gefahren hinweisen, die beim Umgang mit Spielzeugpistolen
insbesondere dann drohen, wenn an Stelle der zugehörigen Pfeile Saugnäpfe,
Stöcke oder andere Gegenstände verwendet werden.
Eltern verstoßen nicht gegen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihre
Kleinkinder in einem Geschäft nicht ununterbrochen an der Hand führen.
Eltern, deren minderjähriges Kind einen Unfall verursacht, kann nicht
grundsätzlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden. |